Laut Vorstandsbeschluss vom 26.7.2023 wird die Ordnung zur Zuchtzulassung wie folgt geändert:
Punkt 2.2
Alt:
Zuchtzulassungsantrag
Die Zuchtzulassung kann formlos durch den Eigentümer des Hundes beantragt werden. Hierzu wird der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag mit folgenden Anlagen an die Geschäftsstelle eingereicht.
- Kopien der 2 Richterberichte bzw. Wertnote
- Bestätigung von Zahnstand und –befund durch den Zuchtwart, den Tierarzt, oder durch den Richterbericht.
- Die Feststellung der Größe ist wünschenswert und kann ebenfalls durch den Zuchtwart oder den Tierarzt vorgenommen werden.
Neu:
Zuchtzulassungsantrag
Die Zuchtzulassung kann formlos durch den Eigentümer des Hundes beantragt werden. Hierzu wird der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag mit folgenden Anlagen an die Geschäftsstelle eingereicht.
- Kopien der 2 Richterberichte bzw. Wertnote (mindestens ein Richterbericht muss von einer Ausstellung des IWC stammen)
- Bestätigung von Zahnstand und –befund durch den Zuchtwart, den Tierarzt, oder durch den Richterbericht.
- Die Feststellung der Größe ist wünschenswert und kann ebenfalls durch den
Zuchtwart oder den Tierarzt vorgenommen werden.
Bochum, 26.7.2023
i.A. Eva Oppenhäuser