Vorstandsbeschluss vom 26.07.2023

Laut Vorstandsbeschluss vom 26.7.2023 wird die Ordnung zur Zuchtzulassung wie folgt geändert:
Punkt 2.2

Alt:
Zuchtzulassungsantrag
Die Zuchtzulassung kann formlos durch den Eigentümer des Hundes beantragt werden. Hierzu wird der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag mit folgenden Anlagen an die Geschäftsstelle eingereicht.

  • Kopien der 2 Richterberichte bzw. Wertnote
  • Bestätigung von Zahnstand und –befund durch den Zuchtwart, den Tierarzt, oder durch den Richterbericht.
  • Die Feststellung der Größe ist wünschenswert und kann ebenfalls durch den Zuchtwart oder den Tierarzt vorgenommen werden.

Neu:
Zuchtzulassungsantrag
Die Zuchtzulassung kann formlos durch den Eigentümer des Hundes beantragt werden. Hierzu wird der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag mit folgenden Anlagen an die Geschäftsstelle eingereicht.

  • Kopien der 2 Richterberichte bzw. Wertnote (mindestens ein Richterbericht muss von einer Ausstellung des IWC stammen)
  • Bestätigung von Zahnstand und –befund durch den Zuchtwart, den Tierarzt, oder durch den Richterbericht.
  • Die Feststellung der Größe ist wünschenswert und kann ebenfalls durch den
    Zuchtwart oder den Tierarzt vorgenommen werden.

Bochum, 26.7.2023
i.A. Eva Oppenhäuser